Leben · Lieben · Erinnern
  • Leben · Lieben · Erinnern

  • Leben · Lieben · Erinnern

  • Leben · Lieben · Erinnern

  • Leben · Lieben · Erinnern

  • Leben · Lieben · Erinnern

  • Leben · Lieben · Erinnern

  • Leben · Lieben · Erinnern

Trauerfall

Der Tod eines geliebten Menschen trifft uns oft unvorbereitet. Selbst wenn wir denken, wir sind darauf vorbereitet, sagt uns unsere Trauer oft etwas anderes ...

Was tun, wenn jemand verstorben ist?

1

Den Arzt informieren

Er muss die Bescheinigung über den Tod (Totenschein) ausstellen:

  • Beim Versterben im Krankenhaus: Dies wird direkt durch den Krankenhausarzt übernommen.
  • Beim Versterben Zuhause: Rufen Sie bitte den Hausarzt oder den kassenärztlichen Notdienst.
  • Beim Versterben nach einem Notfall: Dies übernimmt der behandelnde Notarzt.
2

Innehalten und versuchen, zu verstehen

  • Nehmen Sie sich Zeit – es ist der letzte Moment mit Ihrem lieben Menschen in gewohnter Umgebung.
3

Wichtige Menschen informieren

  • Informieren Sie die Menschen, die Ihnen in dem Moment wichtig sind oder für die der Verstorbene wichtig war.
  • Ihr Gegenüber wird an Ihrer Stimme erkennen, dass etwas passiert ist. Es ist sinnvoll, die Situation klar zu benennen, auch wenn es schwerfällt.
  • Wenn es Ihnen guttut, kommen Sie zusammen und nehmen gemeinsam Abschied.
4

Kontaktieren Sie uns

Wir stehen Ihnen hilfreich zur Seite.

Wichtig für die Abholung:

Wir benötigen bei der Abholung Ihres Verstorbenen den Personalausweis (bzw. die Ausweisbefreiung), die Krankenkassenkarte und den Totenschein.

In den ersten Tagen

Wir finden einen gemeinsamen Termin und kommen auf Wunsch gerne zu Ihnen nach Hause.

Folgende Unterlagen sind hilfreich herauszusuchen:

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde oder Stammbuch der Eltern
  • Bei Verheirateten: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
  • Die Rentenversicherungsnummer (die Abmeldung übernehmen wir für Sie)
  • Eine Graburkunde (falls bereits eine Grabstätte vorhanden ist)

Wer ist bestattungspflichtig?

Wir besprechen gemeinsam, wer die bestattungspflichtige Person ist. Laut Gesetz darf nur der Bestattungspflichtige die Beerdigung beauftragen und planen.

Wenn in einer Vorsorgevollmacht nichts Abweichendes geregelt ist, gilt folgende gesetzliche Reihenfolge:

1. Ehepartner / Partner oder eingetragene(r) Lebenspartner(in)
2. Volljährige Kinder wenn kein Ehepartner vorhanden ist
3. Eltern wenn weder Ehepartner noch Kinder da sind
4. Geschwister volljährige Geschwister des Verstorbenen
5. Großeltern & Enkel nachrangig bestattungspflichtig

Wünsche & Beisetzung besprechen

Gemeinsam besprechen wir, wie Ihr Verstorbener beigesetzt werden soll. Dafür ist es hilfreich, sich vorab Gedanken zu machen:

  • Was hat Ihr Verstorbener zu Lebzeiten geäußert?
  • Was, glauben Sie, hätte er oder sie sich gewünscht?

Wenn Sie es wünschen, helfen wir Ihnen auch dabei, die passende Kleidung und persönliche Gegenstände für die letzte Reise herauszusuchen.

„Nun können Sie sich die Zeit nehmen, die Sie brauchen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.“

Seifert Bestattung & Trauerbegleitung  blatt

  Roßplatz 11c · 07607 Eisenberg

  +49 36691 247461

  +49 172 2003731

  kontakt[at]seifert-bestattung.de

  www.seifert-bestattung.de

  Öffnungszeiten - jederzeit nach Vereinbarung

Wir schätzen Ihre Rückmeldung sehr.

Instagram

WhatsApp