Leben · Lieben · Erinnern
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Trauerfall

Der Tod eines geliebten Menschen trifft uns oft unvorbereitet. Selbst wenn wir denken, wir sind darauf vorbereitet, sagt uns unsere Trauer oft etwas anderes ...

Was tun, wenn jemand verstorben ist

1. Den Arzt informieren, er muss die Bescheinigung über den Tod ausstellen

- Beim Versterben im Krankenhaus wird dies durch den Krankenhausarzt übernommen

- Beim Versterben Zuhause rufen Sie bitte den Hausarzt oder den kassenärztlichen Notdienst

- Beim Versterben nach einem Notfall übernimmt dies der Notarzt

2. Innehalten und versuchen, zu verstehen

- Nehmen Sie sich Zeit, es ist der letzte Moment mit Ihren lieben Menschen

3. Informieren Sie die Menschen, die Ihnen in dem Moment wichtig sind, oder für die der Verstorbene wichtig war

- Ihr Gegenüber wird an Ihrer Stimme erkennen, dass etwas passiert ist. Daher ist es sinnvoll, die Situation klar zu benennen, auch wenn dies schwerfällt

- Wenn es Ihnen gut tut, setzen Sie sich alle zusammen und nehmen gemeinsam Abschied

4. Kontaktieren Sie uns

- Wir benötigen bei der Abholung Ihres Verstorbenen den Personalausweis bzw. die Ausweisbefreiung, die Krankenkassenkarte und den Totenschein


In den ersten Tagen:

Wir finden einen gemeinsamen Termin und kommen zu Ihnen

Es ist hilfreich wenn Sie dafür folgende Unterlagen heraussuchen:

o bei Ledigen: Geburtsurkunde oder Stammbuch der Eltern

o bei Verheirateten: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde

o bei Verwitweten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde

o bei Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde

o die Rentenversicherungsnummer (melden wir für Sie ab)

o eine Graburkunde, falls vorhanden


Wir besprechen, wer der bestattungspflichte Angehörige ist

Dies ist wichtig, da laut Gesetzt nur der Bestattungspflichtige die Beerdigung planen darf.

Wenn es nicht in der Vorsorgevollmacht hinterlegt ist wer sich um die Beerdigung kümmern soll, geht es nach der gesetzlichen Reihenfolge:

  • Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner

  • Volljährige Kinder: Sind nachrangig bestattungspflichtig, wenn kein Ehepartner vorhanden ist

  • Eltern: Sind bestattungspflichtig, wenn weder Ehepartner noch Kinder vorhanden sind
     
  • Volljährige Geschwister: Sind bestattungspflichtig, wenn weder Ehepartner, Kinder noch Eltern vorhanden sind
     
  • Großeltern und Enkelkinder

Wir besprechen, wie Ihr Verstorbener beigesetzt werden soll

Dafür wäre es schön, wenn Sie sich Gedanken machen:

o Was hat Ihr Verstorbener zu Lebzeiten geäußert?

o Was können Sie sich vorstellen, hätte er gewollt?

Wenn Sie das wünschen, helfen wir Ihnen die Kleidung und persönliche Gegenstände für die letzte Reise heraus zu suchen

Nun können Sie sich die Zeit nehmen, die Sie brauchen!

Seifert Bestattung & Trauerbegleitung  Blatt

  Roßplatz 11c · 07607 Eisenberg

  +49 36691 247461

  +49 172 2003731

  kontakt[at]seifert-bestattung.de

  www.seifert-bestattung.de

  Öffnungszeiten - jederzeit nach Vereinbarung

Wir schätzen Ihre Rückmeldung sehr.

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